Amateurfunk Prüfung

Wege zur Lizenz

Der Amateurfunk ist ein vom Gesetzgeber geregelter Funkdienst. Um an diesem Funkdienst teilnehmen zu können müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt werden.

Wenn Du älter als 14 Jahre bist, hast Du die erste Voraussetzung ein eigenes Rufzeichen zu beantragen schon erfüllt.

Eine andere Voraussetzung ist eine Prüfung, die auch schon vor Erreichung des 14. Lebensjahres abgelegt werden kann. Wie in der nachfolgenden Grafik zu sehen, gibt es dabei mehrere Möglichkeiten:

Die grüne und gelbe Färbung bedeuten, dass der Prüfungsstoff gegenüber der Klasse 1 wesentlich eingeschränkt ist. Die Kenntnisse für die Ablegung der Prüfung der Klasse 1 werden für technisch Vorgebildete mit relativ geringem Zusatzaufwand erlernbar sein. Technisch weniger Vorbelastete denen der Zeitaufwand zur Erlernung der Kenntnisse für die Klasse 1 zunächst zu hoch erscheint, können sich für die Klasse 4 oder 3 entscheiden.

Mit dem Essen kommt verfahrungsgemäß der Appetit. Sollte man sich also später entschließen doch noch die nötigen Kenntnisse für die Klasse 1 nachweisen zu wollen, so ist es möglich eine Prüfung nur über die jeweils noch fehlenden Fachgebiete abzulegen. Die folgende Grafik verdeutlicht das:

Bei der Vorbereitung zur Prüfung unterstützt Dich der Club mit Lehrgängen zur Prüfungsvorbereitung.
Du kannst Dich auf der Website der Fernmeldebehörde näher informieren. Wir erzählen Dir auch gerne beim Clubabend mehr darüber.

 

Anmeldung zum Kurs über unsere Newcomer Verwaltung unter: ONV oder per Email an OE1KBC@oevsv.at.